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- Austausch
Bester Nachweis für das Imaamat Imam ´Alis (a) werden für Ahl e Ssunnat die diesbezüglichen Aussagen in Koran und Rewaayaat sein, die in ihren eigenen Büchern zu finden sind.Selbstverständlich sollte man sich über die Wahrheit informieren, um sich nicht in falschen und absurden Erklärungen zu verfangen und nicht die Augen vor dem, was wahr und richtig ist, zu verschließen.
Im Heiligen Koran gibt es zahlreiche Aayaat (Koranverse), die unter Hinzuziehung dessen, was der Prophet (saa) in Hadiessen, die er im Zusammenhang mit den Hintergründen der Hinabsendung besagter Aayaat äußerte, das Imaamat Imam ´Alis (a) nachweisen.
Einige dieser Aayaat sind folgende:
1- Aayeh „Tabligh“:
[i]“یا ایها الرسول بلغ ما انزل الیک من ربک...“
Diese Aayeh wurde laut zuverlässiger Rewaayaat Ahl e Ssunnats im Zusammenhang mit dem Ghadir–Khom-Geschehen hinabgesandt.An jenem historischen Tag war es, als der Prophet (saa)mit der Verkündung des Welaayats und der Statthalterschaft ´Alis (a) seine Ressaalat (göttliche Mission) vollendete.
2- Aayeh „Welaayat“:
[ii]„انما ولیکم الله و رسوله و الذین امنوا الذین یقیمون الصلاة...“
Mit dieser Aayeh wurde das Welaayat Hadsrat e ´Alis (a)[iii] - neben dem Welaayat Gottes und dem Welaayat des Gesandten Gottes (saa) –bekanntgegeben.
3- Aayeh„Oulolamr“:
[iv]„یا ایها الذین امنوا اطیعوا الله و اطیعوا الرسول و اولی الامر منکم...“
Diese Aayeh erklärt den Gehorsam den „Oulolamr“ gegenüber als absolute Pflicht. Dies aber besagt, dass der Wali (Sing. von Oulolamr) bzw. der Imam „ma´ssum“ (ohne Sünde und Fehl) sein muss. Niemand, der nicht „ma´ssum“ ist, kann Imam sein. ´Ali (a) aber war bzw. ist „ma´ssum“.
Auch in sunnitischen Schriften erscheinen zahlreiche Rewaayaat zu dem eben genannten Koranvers, in denen Hadsrat e ´Ali (a) als Imam und Statthalter des Gesandten Gottes (saa) bekanntgegeben wird.
4- Aayeh „Ssaadeqin“:
[v]„یا ایها الذین امنوا اتقوا الله و کونوا مع الصادقین...“
In dieser Aayeh heißt es: „O ihr Gläubigen, seid gottesfürchtig und seid mit den „Ssaadeqin“…“, und in Rewaayaat wird erklärt, dass „mit den „Ssaadeqin“ ´Ali (a) und des Propheten Ahl ulBayt (as) gemeint sind.“
Sich in Koran und Hadiessen, die die Aayaat erläutern und die in den Büchern Ahl e Ssunnats überliefert werden, zu informieren, ist für Ahl e Ssunnat der beste Weg, Nachweise für das Imaamat Imam ´Alis (a) er erhalten.Sich über Aussage und Hinweise der AayaatAufklärung zu verschaffen, ist unerlässlich, und ebenso, die Zusammenhänge ihrer Hinabsendung, das heißt wann, wo und in welcher Situationsie offenbart wurden, in Erfahrung zu bringen. Auch dies ist mittels diesbezüglicher Rewaayaat, die darüber Auskunft und Erklärungen geben, erreichbar.
Im Heiligen Koran finden wir etliche Aayaat, die auf das Imaamat Hadsrat e ´Alis (a) und der weiteren Reinen Imame (as) hinweisen und es begründen. Anhand ihrer[1] und - parallel zu ihnen - der vielen und von verschiedenen Überlieferern zitierten Hadiesse, in denen der verehrte Prophet (saa) über die Hintergründe, die zur Hinabsendung dieser Aayaat führten, Auskunft gibt, ist der Nachweis für das Imaamat Alis (a) natürlich nicht zu leugnen.Zumal es sich dabei um Hadiesse handelt, die sowohl seitens der Schi´ah als auch Ahl e Ssunnats anerkannt sind. Auf einige dieser Hadiesse wollen wir hier hinweisen[2]:
1- Aayeh „Tabligh“:
„O Prophet, was dir von Gott hinabgesandt ward, verkünde (den Leuten) ungekürzt. Tust du es nicht, hast du die dir von Ihm aufgetragene Ressaalat (Sendung, Mission) nicht erfüllt. Gott wird dich vor den Leuten(die dich bedrohen) schützen, und Gott wird die verstockten Ungläubigen (Kaafare) nicht rechtleiten.“[3]
Der Erhabene Gott gebietet Seinem Gesandten ganz kategorisch, zu verkünden, was Er ihm offenbarte. Und laut zuverlässiger Rewaayaat hat Prophet Mohammad (saa) gleich nach dieser ihm offenbarten Aayeh, und zwar an einem Ort namens GhadirKhom, Hadsrat e ´Ali (a) als seinen Nachfolger (bzw. Statthalter) bekanntgegeben.[4]
Das Ghadir e Khom-Geschehen trug sich im letzten Lebensjahr des verehrten Propheten (saa) zu, und zwar im Anschluss an seinen Hadschatolwedaa´(Abschieds-Hadsch). Mit den Worten
„... من کنت مولاه فهذا علی مولاه...“,
das heißt: „Ein jeder, dessen Moulaa ich bin, ist ´AliMoulaa…“ bestätigte er das Imaamat ´Aliyebn Abi Taalebs (a) und vollendete seine Ressaalat.
Dieses Geschehen wurde von sehr vielen Ssahaabeh[5] des Propheten (110Ssahaabeh), 84 Taabe´in und 36 Wissenschaftlern und Autoren überliefert. In seinem wertvollen Werk „Ghadir“ erörtert Alaameh Amini dieses Ereignis unter Hinzuziehung sämtlicher, in bekannten islamischen Werken der Schi´ah und Ahl e Ssunnatszitierten Rewaayaat und Nachweise.
2- Aayeh „Welaayat“:
„Wali ist euch nur Gott, dann Sein Gesandter und jene, die glauben, das Gebet verrichten und während der Ruku´spenden.“[6]
Viele Koran-Kommentatoren und Hadies-Kundige sagten, dass die Aayeh im Zusammenhang mit ´Ali (a) hinabgesandt wurde. Ssuyuti, ein Wissenschaftler Ahl e Ssunnats überliefert in seiner Kommentation „Ad dorolmanssur“ zu dieser Aayeh von Ebn e Abbaas folgendes: „´Ali (a) befand sich gerade in der Ruku´(-Haltung) des Gebetes, als ein Bedürftiger kam und um Hilfe bat. Hadsrat e ´Ali reichte ihm noch während der Ruku´seinen Fingerring. Der Prophet (saa) fragte den Bittenden: „Wer gab dir den Ring?“, worauf dieser auf ´Ali (a) wies und entgegnete: „Jener Mann dort, der in der Ruku´-Haltungist.“ In diesem Moment ward die Aayeh hinabgesandt.[7]
Auch „Wahidi“[8] und Samakhschari[9] - Wissenschaftler Ahl e Ssunnats - überlieferten diesen Hadies und bestätigten, dass die Aayeh „arab“ im Zusammenhang mit Hadsrat´Ali (a) hinabgesandt wurde. Fakhr e Raasiübertliefert in seiner Kommentation laut Abdullaah ebn Ssalaam: „Ich sagte dem Gesandten Gottes (saa), dass ich mit eigenen Augen sah, wie ´Ali (a) in dem Moment, da die Aayehhinabkam, noch während der Ruku´seinen Fingerring dem Bedürftigen gab (spendete). Darum akzeptieren wir sein Welaayat.“ Ebenso überliefert er laut Abusareinen anderen, ähnlichen Hadies, in dem ebenfalls, im Zusammenhang mit der Situation, in der die Aayehhinabkam, von ´Ali (a) die Rede ist.[10]
Auch Tabari bringt in seiner Korankommentation etliche Rewaayaat zu dieser Aayeh und deren Hintergrund, und in den meisten heißt es, dass sie im Zusammenhang mit ´Ali (a) hinabgesandt wurde.[11]
Der bekannte Gelehrte Alaameh Amini zitiert in seinem Werk „Ghadir“ – unter Angabe der Quellen und Überliefererkette - Rewaayaat aus zwanzig renommierten Büchern Ahl e Ssunnats, in denen ausgesagt wird, dass die Aayeh´Ali (a) betreffend offenbart wurde.[12]
In dieser Aayeh wird das Welaayat ´Alis (a) im Anschluss an das Welaayat Gottes und dann des Propheten (saa) genannt.
3- Aayeh „Oulolamr“:
„O ihr, die ihr glaubend wurdet, gehorchet Gott, und gehorchet dem Gesandten Gottes (saa) und euren Oulolamr.“[13]
Viele Sachverständige[14] sagten, dass die Aayeh „Oulolamr“ Hadsrat´Ali (a) betreffend hinabgesandt ward.
Beispielsweise nennt HaakemHaskaaniHanafiNeischaaburi (namhafter Korankommentator Ahl e Ssunnats) fünf Hadiesse zu dieser Aayeh, die allesamt kundtun, dass mit „Oulolamr“ ´Ali (a) gemeint ist.[15]
In der Korankommentation „Al Bahr olmohit“ von Abu HayaanAndalussimaghrebi werden im Zusammenhang mit „Oululamr" auch die Aussagen der drei Korankommentatoren Maqaatel, Meimun und Kalbis zitiert, denen zufolge des Propheten „Ahl ulbayt“ die Oulolamr sind.[16]
Abu Bakr ebn e Mo´men e Schiraasi (sunnit. Gelehrter) überliefert in seiner Ressaaleh laut Ebn e Abbaas, dass besagte Aayeh im Zusammenhang mit Hadsrat e ´Ali (a) offenbart ward.[17]
Zudem erscheint in der Aayeh die Anordnung „gehorchet“ (Gehorchet Gott und gehorchet dem Propheten und den Oulolamr“) im Sinne einer unbedingten Pflicht, was auf das Ma´ssum-Sein der „Oulolamr“, das heißt auf ihr Frei-Sein von Sünde und Fehl hinweist, (andernfalls würde die Gehorsamspflicht ihnen gegenüber nicht ebenso kategorisch und unbedingt gefordert worden sein wie die dem Propheten gegenüber)Sie sind „ma´ssum“, ebenso „ma´ssum“ wie der Prophet. Und Gott ist sowieso und selbstredend der jeglichen Fehls Absolut Erhabene, Er ist der Absolut Reine, Heilige, Vollkommene!
Und wie schon gesagt,sind laut zuverlässiger Rewaayaat lediglich 14 Personen, das heißt der Prophet (saa), Hadsrat e Faatimah (sa) und die zwölf Imame der Schi´ah (as) „Ma´ssumin“.
Die zitierten Rewaayaat bzw. Hadiesse sind nur ein Teil von all den vielen, die in den Büchern Ahl e Ssunnats, in den der von ihnen anerkannten Überlieferer und natürlich in den Werken der Schi´ah im Zusammenhang mit den drei zitierten Aayaat genannt werden und die Welaayat und Imaamat Hadsrat e ´Alis (a) betreffen.Auch ist in den Werken Ahl e Ssunnatszu diesen und ähnlichen Hadiessen viel Beachtenswertes geschrieben worden, über das in zuverlässigen Quellen zu erfahren ist.
Abgesehen von diesen drei Aayaat, gibt es noch weitere wie die Aayeh „Ssaadeqin“[18]„یا ایها الذین امنوا اتقوا الله و کونوا مع الصادقین“ und die Aayeh „Ghorba“[19]: “قل لا اسئلکم علیه اجراً الا المودة فی القربی“. Auch in ihnen wird deutlich erkennbar auf Imaamat und Welaayat Hadsrat e ´Alis (a) und der anderen Reinen Imame (as) hingewiesen, wie uns Hadiesse des Gesandten Gottes (saa), die in den Werken Ahl e Ssunnats und der Schi´ah erscheinen, wissen lassen.
In vielen Hadiessen wird auf die Vorzüglichkeit Hadsrat e ´Alis (a) und seine Überlegenheit über die anderen „Ssahaabeh“ (Gefährten), Unterstützer und Freunde des verehrten Propheten (saa) aufmerksam gemacht.Angesichts all des Gesagten ist völlig klar, dass nach dem Dahinscheiden des Propheten (saa) allein Hadsrat e ´Ali (a) es war, der zu Imaamat und Welaayat berechtigt war. Etwas, was ja auch der gesunde Menschenverstand, der stets dem Besseren und Fähigeren den Vorzug gibt, nur bestätigen kann.
Mehr Informationen hierzu in der Korankommentation „Payyaame Qor´aan“, verfasst unter der Aufsicht AayatullaahMakaarem e Schiraasis, B. 9, S. 177 und folgende (Imaamat und Welaayat im Heiligen Koran)
[1] Mehr Informationen hierzu in: Thema: Gründe für das Überzeugt-Sein von Imaamat und Imamen“
[2]Mehr Informationen zu der Frage, warum die Namen der Imame im Koran nicht klar genannt werden, in: Thema: Namen der Imame (as) im Koran
[3]Sure 5, 67; Mehr Informationen in: Thema: Ahl e Ssunnat und Aayeh e „Tabligh“
[4]Makaarem e Schiraasi, „Payaam e Qor´aan“, B. 9, Imaamat dar Qor´aan, S. 182 und folgende
[5]Zu ihnen gehören: Abu Ssa´idKhedri, Seyd ebn Arqam,Dschaaber ebn AbdullaahAnssaari, Ebn e Abbaas, Boraa´ebn ´Aaseb, Hosaifah, Abu Horairah, Ebn e Mas´du und ´Aamer ebn Leilaa
[6]Sure 5, 55
[7]„Ad dorolmanssur“, B. 2, S. 293
[8]“Asbaab on nosul”, S. 148
[9]“Tafssir e Kasch.schaf, B. 1, S. 649
[10]“Tafssir e Fakhr e Raasi”, B. 12, S. 26
[11]“Tafssir e Tabari”.B. 6, S. 186
[12]“Al Ghadir”, B. 2, S. 52. 53
[13]“Sure 4, 59
[14]“Auch in der Borhaan-Kommentation gibt es Dutzende Rewaayaat von Ahl ulBayt (as) zu dieser Aayeh, die kundtun: Diese Aayeh wurde ´Ali (a) oder aber ihn und die weiteren Reinen Imame (as) des Ahl ulBayt betreffend hinabgesandt. In einigen dieser Rewaayaat werden sogar die Namen der einzelnen 12 Imame (as) genannt. „Tafssir e Borhaan“, B. 1, S. 381 - 387
[15]“Schawaahedottansil”, B. 1, S. 148 bis 151
[16]“Bahr olmohit”, B. 3, S. 278
[17]“Ehqaaqolhaq”, B. 3, S. 425
[18]“Sure 9, 119; In Rewaayaat heißt es, dass mit den “Ssaadeqin” Hadsrat e ´´Ali (a) und des Propheten (saa) Ahl ulBayt (as) gemeint sind. („Yanaabi´olmawaddah“, S. 115 und „Schawaahedottansil“, B. 1, S. 262)
[19]Sure 42, 33; mehr Informationen in: “Thema: Ahl ulBayt und Aayeh “Mawaddah”