Please Wait
11872
Vor Beginn der großen Hadsch-Reise ist folgendes empfohlen:
Man muss sich bewusst sein bzw. machen, dass man nur Gottes wegen den Hadsch vollziehen will, nicht anderer Gründe wegen.
Alle bisherigen Sünden sind aufrichtig zu bereuen
Wenn man jemandem etwas schuldet, muss die Schuld beglichen werden
Eigene Verpflichtungen, beispielsweise Khoms etc., sind zu leisten.
Alles, was Geist und Herz von Gott und dem großen geistig-geistlichen Vorhaben (Hadsch) ablenken könnte, ist zu meiden.
Da Hadsch und `Omrah zu den bedeutungsreichen Dingen im Leben eines Muslim zählen und er so viel wie möglich aus beiden geistig-geistlichen Reisen für sich schöpfen möchte, hat er sich vorher darauf vorzubereiten und die innere lautere Bereitschaft für dieses große Vorhaben zu finden. Dazu gehört:
Erstens: Er muss sich bewusst sein bzw. bewusst machen, dass er ausschließlich Gottes wegen den Hadsch vollziehen möchte. Andere Gedanken oder Gründe wie Prahlerei, sich wegen seines Hadsch zu brüsten oder um Vorhaltungen anderer, warum er nicht endlich den Hadsch vollzieht, aus dem Wege zu gehen oder aber geschäftlicher Absichten wegen dürfen auch nicht im entferntesten mitbeteiligt sein. Denn all das stellt sich dem lauteren Wunsch und Vorhaben, Gott nahe zu kommen, in den Weg und verhindert es, die verheißene „beseligende Freude“ (Ssawaab), die durch den Hadsch erreicht werden kann, erfahren zu können.
Zweitens: Bisheriges Sündigen ist aufrichtig zu bereuen. Dazu gehört, dass man sich fest vornimmt, es niemals mehr zu wiederholen, es gutzumachen und Gott inniglich um Verzeihung bittet. Schuld oder Schulden anderen gegenüber sind zu begleichen. Wurde anderen Geld oder Gut unrechtmäßig genommen, ist es dem Eigentümer zurückzugeben. Ist das betreffende nicht mehr vorhanden oder beschädigt, ist es ersetzen. Und falls es sich um Schuld oder Schulden nicht-materieller Art handelt, beispielsweise Verleumdung, Verunglimpfung, Beleidigung, Denunzierung, Spott und dergleichen, so hat man die Betreffenden um Vergebung zu bitten (Halaaliat). Ist dies jedoch mit bitteren Folgen verbunden, so hat man es gutzumachen und ihren Ruf wieder herzustellen. Indem man um Beispiel Gutes über sie berichtet, sie vor anderen würdigt und Gott um Seinen Segen für sie bittet. Und falls Vergehen bzw. Unterlassungssünden vorliegen, die durch Kafaareh undQadsaagesühnt werden können, sollte man sich fest vornehmen, sie ganz bestimmt zu begleichen.
Dazu, wie ungute Folgen für Vergehen, die man beging und die Geist und Seele trüben und belasten, beseitigt werden können, gibt es in diesbezüglichen Büchern Informative Hinweise, unter anderem in dem Buch „Me`raadsch e Ssa`aadat“ des verstorbenen Verfassers Naraqi .
Drittens: Wenn Sie bisher die Khoms für ihr Einkommen nicht gezahlt und sich keinen jährlichen Khoms-Abgabe-Termin eingerichtet haben, so holen Sie es nach, wählen Sie ihren jährlichen Khoms-Abgabe-Termin und leisten sie die Khoms, zu der Sie verpflichtet sind.
Viertens: Nachdem sie im Land der göttlichen Offenbarung angekommen sind, vermeiden sie tunlichst alles, was ihre Konzentration auf das wichtige Vorhaben, weswegen sie hergekommen sind, schwächen könnte. Halten Sie beispielsweise vom Basar und dortigen Einkäufen nach Möglichkeit fern etc..
Fünftens: Die entstehenden Ausgaben bestreiten sie durch ihre auf erlaubte Weise (halaal) erworbenen Einkünfte. Geben Sie mit offenen Händen hin und seien Sie nicht knauserig.
Sechstens: Begegnen Sie Ihren Reisebegleitern wohlwollend, aufgeschlossen und freundlich. Verhalten Sie sich ihnen gegenüber bescheiden und vermeiden Sie Unfreundlichkeiten und harte, derbe oder kränkende Worte. Sagen Sie nichts, was Gott missfällt und lassen Sie sich auf Streitigkeiten und Feindseligkeiten nicht ein.
Siebtens: Verlassen Sie sich nicht auf Ihr eigenes Können und ihre eigene Kraft, sondern vertrauen Sie nur Gott. Nur Er kann Ihnen Beistand sein, darum bitten Sie Ihn, Ihnen zu helfen, Hadsch oder Omrah erfolgreich vollziehen und heimkommen zu können.[1]
[1] Nachzulesen in „Bihaar ul anwaar“, Madschlessi, B. 96, S. 124 – 126, H. 1404, Druck: Beirut, Daar ol wafaa`